Seit 01.01.2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist und auch ansonsten keine Krankenversicherung vorweisen kann, ist verpflichtet, sich privat zu versichern. Die Stiftung Warentest warnt jedoch: Der Basistarif der privaten Krankenversicherer für einen Monatsbeitrag von 570 Euro ist nur in den wenigsten Fällen für den Versicherten sinnvoll.
Die Leistungen des Basistarifs sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung identisch. Es gibt keine Versichertenkarte, der Versicherte erhält vom Behandler (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Labor) eine Rechnung und rechnet diese mit der Versicherung ab. Etwaige Zuzahlungen und die Praxisgebühr werden von der Erstattung abgezogen. Schwer- oder chronisch Kranke dürfen nicht ausgeschlossen oder abgelehnt werden, denn der Basistarif darf nicht verweigert werden. Auch Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden.
Personen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten nicht in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen wechseln, da die Leistungen des Basistarifs nicht umfangreicher sind als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind mitversichert. Menschen, die noch nicht all zu alt und gesund sind und sich seit Januar 2009 privat versichern müssen, sollten auf alle Fälle erst prüfen, ob ein privater Vollversicherungstarif nicht doch günstiger ist als der Basistarif.