Damit auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten die Anleger getrost ihr Geld bei Banken und Sparkassen lasse können, verstärkt die Bundesregierung die Sicherheitsmaßnahmen. So sollen ab 30.6.09 die Einlagen mit mindestens 50.000 Euro gesichert werden und ab 31.12.2010 auf 100.000 Euro.
Zurzeit liegen die Sicherheiten in der Größenordnung von 20.000 Euro je Einlage, so dass die Bankkunden von privaten Kreditinstituten maximal in dieser Höhe Erstattungsansprüche geltend machen konnten. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf eine kürzere Auszahlungsfrist von maximal 30 Tagen vor. Die Beteiligung des Einlegers am Verlust in Höhe von 10 % fällt vollständig weg.
Damit eine europäischen Regelung in nationales Recht durch die Bundesregierung übernommen. Ziel ist, den Sparern und Sparerinnen in den finanziell kritischen Zeiten die Sorge und Verunsicherung zu nehmen. Damit das Geld weiter bei den Banken bleibt, ist es nötig, das Vertrauen wieder herzustellen. In diesem Zusammenhang hat sich die Europäische Union zum Ende 2008 hin darauf geeinigt, die EU-Einlagensicherungsrichtlinie entsprechend zu ändern. Die alte Richtlinie stammte noch aus 1998.
Ziel ist die Stabilisierung des Finanzmarktes. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung angekündigt, weitere Maßnahmen zu entwickeln, damit die Einlagen der Sparer und Sparerinnen besser gesichert sind. Zunächst beschloss sie das Maßnahmepaket zur Finanzmarkt-Stabilisierung. Bundestag und -rat hatten vor der Verabschiedung des Gesetzes zugestimmt.
Der Fonds zur Stabilisierung des Finanzmarktes steht. Folgende Neuregelungen wurden von der Bundesregierung bisher vorgeschlagen:
- im Gesetzesentwurf soll die Früherkennung von Risiken deutlich verbessert werden zwecks Schadensprävention. Entsprechende Entschädigungseinrichtungen sollen die Geldinstitute regelmäßig prüfen und die Gefahren, die zu einem Entschädigungsfall führen könnten, richtig und besser einschätzen. Diese Entschädigungseinrichtungen werden Einrichtungen des Bundes sein, die für eventuelle Rückzahlungsansprüche von Kunden einstehen, wenn Kreditinstitute keine vollständige Rückzahlung der Kunden-Einlagen mehr garantieren können.
Im Gesetzentwurf sind auch konkretisierte Richtlinien enthalten, wie sich diese Entschädigungseinrichtungen finanzieren. Kreditinstitue werden je nach Risikoeinstufung des Institutes Beiträge an die Entschädigungseinrichtung zahlen müssen.
Das Inkrafttreten des neuen Gesetztes ist für den 30.06.2009 geplant.
Durch die gesetzliche Einlagensicherung in einer bestimmten Höhe wird garantiert, dass die Kunden ihre Einlagen zurückbekommen, wenn das Kreditinstitut zahlungsunfähig gegenüber den Kunden geworden ist.
Das am 01.08.1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlagerentschädigunggesetz (EAEG) wurde durch die EU-Richtlinien verbessert. Dadurch wurde alle Banken bereits damals verpflichtet, durch Einzahlungen an eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung die Einlgen der Sparer und Sparerinnen abzusichern. Dazu mussten die Kreditinstitue zu dieser Entschädigungseinrichtung zugehörig sein.
Weitere Bankengruppen sichern ihre Einlagen außerdem noch freiwillig ab, wobei diese Möglichkeit schon vor der gesetzlichen Einlagensicherung genutzt wurde.
Die Anleger werden entschädigt, falls ein Kreditinstitut seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nicht mehr bezahlen kann. Die Anlegerentschädigung sichert damit die Ansprüche der Kunden auf Erfüllung bis zu einer bestimmten Höhe ab.