Steuererklärung ist oft Pflicht

  1. 26.02.2009 10:11
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Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Es gibt jedoch Umstände, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten. Die ARAG-Experten haben diese zusammengetragen:

- Bei Besteuerung eines Ehepartners nach Steuerklasse V oder VI, wenn beide Eheleute arbeiten.

- Bei Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld II, Elterngeld oder Krankengeld in Höhe von mehr als 410 Euro pro Monat.

- Bei Einkünften ohne Lohnsteuerabzug über 410 Euro pro Monat, wenn diese neben den steuerpflichtigen Einkünften wie Rentenzahlung oder Gehalt verdient wurden.

- Bei Eintrag eines weiteren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, neben einem Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschalbetrags.

- Bei Anwendung der Fünftelregelung durch den Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Zuwendungen wie Jubiläumsgratifikation oder Abfindung.

- Bei Vorlage eines Verlustbescheids aus dem Vorjahr.
Bei Tod eines Ehepartners oder nach Ehescheidung und Wiederheirat im gleichen Jahr.

- Bei Vorlage von rentenversicherungspflichtigen und rentenversicherungsfreie Beschäftigung (Anstellung als Beamter und als Angestellter).

In den zuvor aufgeführten Fällen ist der Bürger verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Erfolgt diese nicht, kann die Finanzbehörde Die Erklärung anmahnen, Säumniszuschläge festsetzen und sie sogar mit einem Zwangsgeld belegen.





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