Ein Vermittler, der unerfahrenen Interessenten den Kauf einer nachteiligen Immobilie empfiehlt, kann unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet werden. Vor dem Landgericht München wurde unter dem Aktenzeichen 23 O 1239/08 ein Fall verhandelt, in dem dies geschah.
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermittler im Jahr 1999 einem in Immobilienfragen unerfahrenen Ehepaar den Erwerb von 2 Eigentumswohnungen zum Preis von 150.000 Euro empfohlen, als Altersversorgung und Steuersparmöglichkeit. Der Kaufpreis sollte komplett fremdfinanziert werden. Der Vermittler versprach eine ausgezeichnete Wertsteigerung und gab an, die Geldanlage würde sich aus den garantierten Mieteinnahmen quasi von selbst finanzieren. Außerdem sei ein gewinnbringender Verkauf der Wohnungen jederzeit möglich und die jährlichen Belastungen lägen unter 800 Euro. Der Traum von der "Geldfabrik Immobilie" platzte und die Eheleute mussten die Wohnungen zu einem erheblich geringeren Preis wieder verkaufen. Sie machten insgesamt 135.000 Euro Verlust.
Das Ehepaar lies dies nicht auf sich sitzen und sah die Schuld für ihre finanziellen Probleme in den falschen Versprechungen des Vermittlers. Sie klagten vor dem Landgericht München auf Schadenersatz und bekamen in vollem Umfang Recht. Das Gericht war der Überzeugung, dass der Anlageberater den Kauf der Wohnung zu positiv dargestellt hatte. Seine Angaben zur Wertentwicklung beruhten allenfalls auf Spekulationen. Auch ein Verlust bei der Vermietung war, anders als von ihm behauptet, keinesfalls ausgeschlossen. Dies belegte den Tatbestand der Täuschung, was den Vermittler in vollem Umfang schadenersatzpflichtig machte.