Die Abwrackprämie besagt, dass Fahrzeughalterinnen und –halter, die ihr über 9 Jahre altes Auto verschrotten lassen und sich im gleichen Zug ein Neufahrzeug kaufen, die Umweltprämie von 2.500 Euro kassieren. Bisher musste der Schrotthändler eine Kopie des Fahrzeugbriefes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA einreichen.
Um zu verhindern, dass die Regelung missbraucht wird und Fahrzeuge, die eigentlich verschrottet werden sollten, wieder in Umlauf gebracht werden, muss nun das Original des Fahrzeugbriefes mit beim BAFA eingereicht werden, wo die Dokumente vernichtet werden.
Dazu wird nun die Altfahrzeug-Verordnung geändert um zu verhindern, dass auf der einen Seite die Umweltprämie in Anspruch genommen wird, auch der anderen Seite das alte umweltschädliche Fahrzeug weiter verkauft wird.