Die Bundesregierung weist angesichts der aktuellen Diskussionen zur Steuerpflicht von Alterseinkünften darauf hin, dass auch in Zukunft der Großteil der Rentnerinnen und Rentner keine Steuern zahlen müssen, sofern sie neben ihren Altersbezügen keine anderen nennenswerten Einkünfte haben.
Seit der gesetzlichen Neuregelung von 2005 ist ein beständig steigender Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Senioren, die nur eine kleine oder mittlere Rente haben, bleiben steuerfrei. Bei Senioren, die 2008 in Rente gegangen sind, bleibt pro Person ein Betrag von jährlich 16.800 Euro steuerfrei. Hat ein Rentner neben der gesetzlichen Rente noch zusätzliche Einkünfte wie Werks- oder Betriebsrenten, Miet- oder Pachteinnahmen sowie Einkünfte eines noch erwerbstätigen Ehepartners oder Kapitalvermögen, so wird unter Umständen eine steuerliche Belastung entstehen.
Die Höhe der Steuerzahlung hängt von dem individuellen Rentenfreibetrag ab. Als Rentenfreibetrag bezeichnet man den nicht besteuerten Teil der Rente. Der Rentenfreibetrag wird in dem Jahr ermittelt, in dem die Rente erstmals bezogen wurde und bleibt für die Folgejahre unverändert.
Bezieht ein Senior seit 2005 oder früher Rente, müssen 50% der Bezüge, also die Hälfte der Jahresbruttorente versteuert werden. Für Personen, die erstmals nach der Neuregelung von 2005 Rente bezogen haben, steigt der zu versteuernde Anteil ihrer Bezüge um jährlich 2% und der Rentenfreibetrag verringert sich entsprechend. Die Freibeträge für die Jahre 2007 und 2008 sinken also entsprechend auf 46 und 44%. Ab dem Jahr 2040 werden alle Renten zu 100% besteuert. Der aktuelle Freibetrag von 7.834 Euro wird bis zum Jahr 2010 auf 8.004 Euro angehoben werden. Darüber hinaus werden außerdem Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen auf das zu versteuernde Renteneinkommen angerechnet.
Die rund 900 Beratungs- und Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung geben gerne Auskunft. Auch gibt es ein kostenloses Servicetelefon unter 0800-10004800, wo Fragen beantwortet werden und die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht" bestellt werden kann. Konkrete Einzelfälle können jedoch nicht von der Deutschen Rentenversicherung bewertet werden. Dies kann nur das zuständige Finanzamt, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Hartz IV-Empfänger kosten Steuerzahlern 50 Milliarden Euro Weil die Bundesregierung die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns immer wieder ausbremst, wird sie von vielen Seiten kritisiert. Für die Subventionierung der Niedriglöhne werden zu viele Steuergelder ausgegeben.