Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes Destatis bleibt der bewilligte Elterngeldbetrag bei den meisten Eltern, die deutschlandweit Elterngeld beziehen, gleich. 87% aller bezugsberechtigten Eltern hatten im ersten und im letzten Bezugsmonat den gleichen Betrag zur Verfügung. Die Anspruchshöhe blieb bei 86% der Mütter und 91% der Väter unverändert.
Ein Vergleich der Anspruchshöhe im ersten und letzten Bezugsmonat kann mit der Statistik zu den im Jahr 2008 beendeten Elterngeldbezügen erstmals angestellt werden. Rund 13% haben im letzten Monat weniger Elterngeld als im ersten, was mehr bei Müttern (14%) als bei Vätern (5%) der Fall war. Bei nur 1% der Berechtigten lag der Betrag im letzten Bezugsmonat höher als im ersten.
Ein geringerer Anspruch an Elterngeld kommt etwa dann zustande, wenn Eltern gegen Ende der Elternzeit eine Teilzeiterwerbstätigkeit aufnehmen, oder der Geschwisterbonus wegfällt. Ein Geschwisterbonus fällt dann an, wenn in der Familie ein Geschwisterkind unter 3 oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren leben. Er beträgt 10% des Elterngeldbetrages, mindestens jedoch 75 Euro. Allein der Wegfall des Geschwisterbonus verringerte 2008 das Elterngeld bei 10% der Frauen und 3% der Männer. Bei Erreichen der Altersgrenze entfällt der Geschwisterbonus.
Im Jahr 2008 endete für insgesamt für rund 757 000 Mütter und Väter der Elterngeldbezug. 88% der Beendigungen, also 663.000 Leistungsbezüge bezogen sich auf im Jahr 2007 geborene Kinder. Die Umstellung der statistischen Erhebung von der Antragsstatistik auf beendete Leistungsbezüge 2008 brachte einen Perspektivwechsel mit sich. Die tatsächliche Inanspruchnahme steht im Vordergrund.