In Deutschland sind zurzeit rund 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger rentenbezugsberechtigt. Rentnerinnen und Rentner können sich in diesem Jahr freuen, denn zum 01.07.2009 erfolgt eine deutliche Anhebung der Altersbezüge. Die Rentenzahllungen werden um insgesamt 5,6 Milliarden Euro aufgestockt und steigen in Ostdeutschland aufgrund der Lohnentwicklung, die für die Rentenanpassung relevant ist, um 3,38% und im Westen der Republik um 2,41%.
Echter Netto-Gewinn bei der Rente ab 01.07.2009
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die deutlichen Rentenerhöhungen als "echten Netto-Gewinn" und wies auf die niedrige Inflationsrate hin. Sie zeigte sich erfreut über die Anhebung der Altersbezüge und bemerkte, dass mit dem dadurch entstehenden Kaufkraftgewinn auch die Rentnerinnen und Rentner an der Einkommenssteigerung teilhaben können. "Wir helfen, die Wirkungen der Krise zu überwinden", sagte Merkel.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz bezeichnete die Erhöhung der Altersbezüge für die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland als gute Nachricht und "als schönen Beweis für die Kraft des Sozialen in unserer Marktwirtschaft". Von der Rentenerhöhung erhofft sich der Bundesarbeitsminister einen massiven Schub für die Binnennachfrage.
Stärkster Rentenanstieg seit den 90ern
Die Renten sind seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr so stark angewachsen. Der letzte starke Anstieg der Altersbezüge fand in Westdeutschland 1994 und im Osten 1997 statt. Die Entwicklung der Rentenbezüge ist gekoppelt an die Bruttolöhne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland. Die Altersbezüge orientieren sich an den Bruttoarbeitslöhnen. Die Löhne sind 2008 im Westen um rund 2,1% und im Osten um 3,1% gestiegen. Der höhere Wert für Ostdeutschland ergibt sich aus der Tatsache, dass das Statistische Bundesamt Destatis in Wiesbaden für die zurückliegenden Jahre in den neuen Bundesländern ein höheres Lohnniveau ausweist als 2008. Auf Grund der gestiegenen Arbeitslöhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in West- und Ostdeutschland fand eine Anpassung der Altersbezüge für 2009 statt.
Rentenerhöhung auch dank gesunkener Krankenbeträge
Der gesunkene Beitrag zur Krankenversicherung ist ein weiterer Faktor für die Anhebung der Rentenbezüge. Die Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sanken auf Grund des beschlossenen Konjunkturpaketes II um 0,6%, wovon jeweils zur Hälfte die Rentenversicherung und die Rentnerinnen und Rentner profitieren. Bei einer Inflationsrate von nur 0,8% bleiben satte Zuwächse von 2,7% in Westdeutschland und 3,7% in Ostdeutschland.
Doch nicht nur die positive Lohnentwicklung in allen Bundesländern und der gesunkene Krankenkassenbeitrag hatten Einfluss auf die Rentenanpassung. Auch die Entwicklung des Verhältnisses von Lohnbeziehern zu versicherungspflichtig Beschäftigten hat über den Nachhaltigkeitsfaktor Einfluss auf die Anpassung der Altersbezüge. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde 2004 eingeführt. Er berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Erwerbstätigen und Beziehern von Rentenleistungen bei der Altersbezugsanpassung. Fallen die Einkommen in Form von Löhnen und Gehältern oder steigen sie nur unwesentlich, so bleiben die Rentenzahlungen gleich. Es findet in diesem Fall keine Anpassung der Rentenbezüge statt. Steigen die Löhne und Gehälter und damit auch die Zahl der Beitragszahler jedoch in ausreichendem Maße, wird es im Folgejahr eine Anpassung der Rentenbezüge geben. Erstmals fand der Nachhaltigkeitsfaktor Anwendung bei der Rentenanpassung im Jahr 2005. Mit rund 0,3% wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr anpassungssteigernd und treibt die Altersbezüge nach oben.
Riester-Faktor
Ein weiterer Faktor für die erhöhte Rentenanpassung ist der ausgesetzte Riester-Faktor. Möchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die volle Förderung zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, der Riester-Rente, erhalten, müssen diese seit 2004 einen prozentualen Eigenbetrag ihres Bruttoeinkommens aufwenden. Zurzeit beträgt dieser Anteil 4%. Die Mehraufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird mit dem so genannten Riester-Faktor auf die Rentenbezieher übertragen. Die Bundesregierung hatte 2008 beschlossen, den Riester-Faktor für die Jahre 2008 und 2009 auszusetzen, damit die Rentnerinnen und Rentner an dem damaligen Aufschwung beteiligt werden konnten. Die Aussetzung des Riester-Faktors sorgte für eine Rentenerhöhung von 0,65% für das Jahr 2008. Auch das Jahr 2009 profitiert in gleichem Maße von der Aussetzung. Ohne diese Pause wäre die Erhöhung der Altersbezüge wesentlich geringer ausgefallen, nämlich um 1,8% bzw. 2,7%. Es ist geplant, die im Jahr 2008 und 2009 ausgesetzten Riester-Stufen in den Jahren 2012 und 2013 nachzuholen.
Rente ab Juli 2009
Bezieht ein Senior eine Altersrente von 1.000 Euro, so bescheren ihm die Verbesserungen ab Juli 2009 27 Euro mehr im Westen und 37 Euro mehr im Osten. 2008 betrug die Rentenanpassung 1,1%, im Jahr davor 0,54%. 2004 bis 2006 blieben die Altersbezüge gleich, es gab keine Anpassung der Rentenzahlungen.
Der Eckregelsatz für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter wird im Zuge der Rentenerhöhung mit angepasst. Von der Erhöhung profitieren somit rund 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die diese Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Der Eckregelsatz wird ebenfalls zum 01. Juli 2009 steigen, von bisher 351 Euro auf monatlich 359 Euro.