Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 steuerlich absetzbar

  1. 26.03.2009 10:55
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Ab dem 01.01.2010 soll es nach Aussagen der SPD möglich werden, auf Grund des Bürgerentlastungsgesetzes die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen zu können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerlichen Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen findet somit ihre Umsetzung. Nicht nur private, sondern auch gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte sollen von den Regelungen profitieren.

Soweit die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für eine existenzielle Absicherung erforderlich sind, können diese ab 2010 von der Steuer abgesetzt werden, was dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung entspricht. Steuerlich abgesetzt werden können die Beiträge des Versicherten selbst wie auch die Beiträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder. Die Bürgerinnen und Bürger werden nach Angaben der SPD durch die erweiterte steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge um etwa 9,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Etwa 75% davon entfallen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.





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