In der letzten Woche hat der TelDaFax-Konzern gegenüber der Bundesnetzagentur eine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben. Diese besagt, dass sich der Konzern in Zukunft dazu verpflichtet, keine Prüfungsgebühr bei Vertragsauflösung bestehender sowie künftiger Kundenlieferungsverträge im Strom- und Gasbereich zu erheben.
In der Vergangenheit war es so, dass TelDaFax von Kunden im Gas- und im Strombereich bei Vertragsauflösung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt hat. Die Bundesnetzagentur hat nun TelDaFax dazu aufgefordert, diese Inrechnungstellung der 10 Euro Prüfungsgebühr zu unterlassen und die Zusatzpreisliste entsprechend anzupassen, da ein Lieferantenwechsel für den Kunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz unentgeltlich zu erfolgen hat. TelDaFax hat reagiert und die Prüfungsgebühr mittlerweile aus seinem Internetauftritt entfernt.
Matthias Kurth von der Bundesnetzagentur: "Die Erhebung einer solchen Prüfungsgebühr stellt ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb dar, denn schließlich setzt der Lieferantenwechsel eine Kündigung beim bisherigen Lieferanten voraus. Das Einlenken von TelDaFax ist auch im Sinne des Verbraucherschutzes als Erfolg zu bewerten."