Das Bundeskabinett plant ein neues "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht", um eine Wiederholung der momentanen Finanzmarktkrise zu verhindern. Ein dementsprechender Entwurf wurde unlängst beschlossen, um Finanzmärkte noch wirksamer überwachen zu können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll nach dem Entwurf mehr Befugnisse erhalten, die sie berechtigen, in den Markt einzugreifen und somit zu regulieren.
Vor allem soll die Bundesanstalt für Finanzaufsicht mehr präventive Befugnisse erhalten, damit sie leichter eine höhere Liquiditätsausstattung der Banken verlangen kann. Desweiteren soll ein Zahlungsverbot implementiert werden, das verhindert, dass Zahlungen von in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen in Krisenzeiten an das ausländische Mutterhaus gehen. So kann verhindert werden, dass die ausländische Muttergesellschaft dem deutschen Tochterunternehmen liquide Mittel entzieht, während diese das Geld dringend selbst benötigt.
In Zukunft soll es der BaFin möglich sein, schon früher ein Ausschüttungsverbot zu verhängen. Bisher war eine Gewinnausschüttung im Krisenfall erst bei Unterschreitung einer bestimmten Grenze möglich. Zukünftig soll die BaFin schon viel früher befugt sein einzuschreiten, nämlich schon dann wenn sich die Unterschreitung aufsichtsrechtlicher Kennziffern abzeichnet.
Damit die BaFin in Zukunft eher in der Lage ist auf Probleme zu reagieren, soll die Informationspflicht der Banken verschärft werden. Außerdem soll die BaFin zukünftig das Recht haben, die vorgeschriebene Eigenkapitalhöhe des Kreditinstituts heraufzusetzen.
Die Verbesserung der Anforderungen an Kontrollgremien von Kreditinstituten und Versicherungen soll ebenfalls mehr Sicherheit bringen. Die BaFin soll in der Lage sein, Mitglieder von Kontrollgremien abberufen zu können, wenn diese sich als fachlich ungeeignet oder unzuverlässig herausstellen. Auch eine Eingrenzung der Anzahl von Mandaten soll zur Qualitätssicherung beitragen.