Elterngeld wird auf Grundlage des zuletzt erzielten Nettoeinkommens berechnet. Um höheres Elterngeld zu erhalten ist es völlig legal, wenn Eltern vor der Geburt des Kindes in eine andere Steuerklasse wechseln. Ein Rechtsmissbrauch kann den Eltern nach Aussagen der ARAG-Experten nicht vorgeworfen werden. Es gibt bereits ein erstes Urteil zu dem betreffenden Thema: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehört. Unter den Aktenzeichen L 13 EG 40/08 und L 13 51/08 bemerkten die Essener Richter, dass der Gesetzgeber dies per Gesetz hätte ausschließen können, was er jedoch nicht tat. Allerdings wollte sich das Landessozialgericht NRW in Essen nicht festlegen, denn es ließ die Revision zum Bundessozialgericht zu.