Die Reform des Erbschaftsteuerrechts hat viele Änderungen im Bereich Erbschaft, Testament, Erben, Vererben und Schenkung gebracht. Es beschert uns zum Beispiel seit Anfang 2009 deutliche höhere Steuerfreibeträge für Schenkungen. So können Eltern jedem ihrer Kinder bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass diese von den Beschenkten versteuert werden müssen. Möchten Großeltern ihre Enkelkinder finanziell beglücken, so können sie dies bis zu 200.000 Euro pro Enkelkind steuerfrei tun.
Diese Großzügigkeit des Fiskus hört jedoch bei weiter entfernten Angehörigen und nicht verwandten Personen auf und ist nur auf die Schenkung von Eltern zu Kindern bzw. Großeltern zu Enkeln beschränkt. Der Freibetrag für Schenkungen an Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern, Großeltern und Freunde oder sonstige nicht verwandte Personen fällt weitaus kleiner aus und liegt bei nur 20.000 Euro.
Steuerfrei verschenken
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Andere | 20.000 € |
Jeder Cent, der über die Steuerfreibeträge hinaus geht, wird versteuert. Der Beschenkte muss dann für den Überschuss Schenkungssteuer bezahlen.
Ein Trostpflaster ist die Tatsache, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden können. So kann bei frühzeitiger Planung das Geld in mehreren Teilbetrags-Schenkungen übereignet werden, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Ein frühzeitiges Schenken kann unter Umständen viel Geld sparen, und den Beschenkten freut es auf jeden Fall.