Abwrackprämie kann reserviert werden

  1. 03.04.2009 10:46
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Die Abwrackprämie wurde von den Verbrauchern sehr gut angenommen, es gab einen wahren Ansturm auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, wo die dazu notwendigen Anträge eingereicht wurden. Nun macht sich eine Unsicherheit breit, ob die Umweltprämie auch dann ausgezahlt wird, wenn sich die Lieferzeit des Neufahrzeugs über Wochen hinzieht. Seit dem 30.03.2009 gibt es daher ein neues zweistufiges Reservierungsverfahren.

Die Umweltprämie kann nun bei Vorlage des Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle reserviert werden. Die Auszahlung der reservierten Umweltprämie erfolgt, wenn der Neuwagen ausgeliefert und auf den Fahrzeughalter zugelassen wurde sowie die umweltgerechte und zertifizierte Verschrottung des Altfahrzeuges stattgefunden hat. Beides ist mit entsprechenden Belegen beim BAWA nachzuweisen.

Eine weitere Neuerung des Gesetzes zur Abwrackprämie besagt, dass nun auch Erbfälle rechtlich abgedeckt sind. Erben können nun nach der neuen Regelung bei Vorlage eines Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.







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