Die neue Notrufverordnung ist am 18.03.2009 in Kraft getreten. Unter anderem wird neben der für ganz Europa geltenden Notrufnummer 112 nun auch die 110 festgeschrieben, die bisher für den Polizeinotruf genutzt wurde.
Eine wichtige Neuerung, die ab dem 01.07.2009 gelten wird ist die Tatsache, dass ab diesem Zeitpunkt Notrufe ausschließlich vom Festnetz oder über ein Mobiltelefon mit SIM-Chip abgesetzt werden können. Das benutzte Handy muss also auf jeden Fall eine SIM-Karte enthalten, die beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages vom Provider ausgehändigt wird und die den Anschluss zum entsprechenden Mobilfunknetz technisch berechtigen.
Bisher konnten Notrufe von jedem Handy aus übermittelt werden, auch wenn dies keine SIM-Karte besaß. Leider wurde durch diese Tatsache der Missbrauch begünstigt, da man nicht in der Lage war, den Anrufer zu identifizieren und nach Angabe der Notrufabfragestellen in Hochzeiten 80% der 112-Anrufe missbräuchlich erfolgten. In Folge dessen wurde viel Zeit mit unnötigen „Spaß“-Anrufen verschwendet so dass Anrufe von Menschen, die sich tatsächlich in einer Notlage befanden, nur zeitverzögert beantwortet werden konnten und dementsprechend die Hilfe erst später erfolgen konnte. Die neue Sim-Regelung soll den Notruf in Zukunft vor solchen Missbrauchsanrufen schützen, denn durch die SIM-Karte wird es möglich sein, personenbezogene Daten zu erheben und eine entsprechende Strafverfolgung einzuleiten.
Trotz der mit der SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen bestimmten Mobilfunkprovider ist auch in Zukunft sichergestellt, dass die 112-Notrufe auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich außerhalb des vom Provider abgedeckten Gebietes befindet.