Das am 25.03.2009 in Kraft getretene Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) soll den kleinen und mittleren Unternehmen, die überproportional von bürokratischen Regelungen betroffen sind, eine Vielzahl von Erleichterungen schaffen. Ein Bündel von 26 Maßnahmen soll Vereinfachung und Rechtsbereinigung bringen. Bestehende Informations- und Erlaubnispflichten werden damit vereinfacht oder gar ganz oder teilweise abgeschafft. Mittelpunkt des MEG II ist eine Vielzahl von gewerberechtlichen Erleichterungen sowie die Vereinfachung der Handwerkszählung.
Mit Hilfe des MEG III sollen kleine und mittlere Unternehmen Bürokratiekosten von knapp 100 Millionen Euro im Jahr 2009 einsparen. In den Folgejahren werden die Kosten für Bürokratie jährlich um etwa 76 Millionen Euro geringer ausfallen. Zusammengefasst werden das erste, zweite und nun das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz ein Entlastungsvolumen für den Mittelstand von 850 Millionen Euro realisieren.
So müssen Reisegewerbetreibende wie zum Beispiel Schausteller ab dem 01.04.2009 kein Umsatzsteuerheft mehr führen. Die zu erwartende Entlastung beträgt bei schätzungsweise 1.820 Schaustellern rund 760.000 Euro pro Jahr.
Auch wurde die Anzeigenpflicht bei der Aufstellung von Automaten vereinfacht. Automatenaufsteller müssen in Zukunft die Erstaufstellung eines Automaten in einem Bezirk nur noch in ihrem Hauptniederlassungsbezirk anzeigen, was bei ca. 2.000 Fällen pro Jahr eine Entlastung von rund 117.000 Euro ausmacht.
Ferner wurde die Pflicht zur Namensangabe an offenen Verkaufsstellen gestrichen. Das heißt, dass Gewerbetreibende künftig in ihren Ladengeschäften keine Schilder mehr anbringen, auf denen der Name des Inhabers und der Firma steht. Dies kann bei 175.000 Fällen eine Entlastung von bis zu 66 Millionen Euro jährlich ausmachen. Auch ist die Angabe des Namens auf Geschäftsbriefen künftig keine Pflicht mehr.
Zur Handwerkszählung wird das Statistische Bundesamt zukünftig auf vorhandene Verwaltungsdaten zurückgreifen, was rund 460.000 selbstständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks von Datenerhebungen entbindet. Für das Jahr 2009 bedeutet das Einsparungen von rund 24 Millionen. Aufgrund der Tatsache, dass Handwerkszählungen nur alle 8 bis 10 Jahre stattfinden, relativiert sich die Einsparung in den Folgejahren auf etwa 2,7 Millionen Euro jährlich.
Die Zahl fusionskontrollpflichtiger Zusammenschlussvorhaben wird sich durch die Einführung einer Zweiten Inlandsumsatzschwelle von 5 Millionen Euro im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erheblich reduzieren. Dadurch wird der Aufkauf kleinerer ausländischer Unternehmen durch deutsche Firmen erleichtert werden.