Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert

  1. 07.04.2009 10:47
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Das neue Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung trat zum 01.04.2009 in Kraft. Aufgrund der Neuregelungen wird es Beschäftigten ermöglicht, sich stärker als bisher an ihren Unternehmen zu beteiligen. Eine stärkere Beteiligung der Angestellten kann die Eigenkapitalbasis des Unternehmens verbessern.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt sind, steigt von 18% auf 20%. Die Einkommensgrenzen wurden für Ledige von 17.900 Euro auf 20.000 Euro erhöht und für Verheiratete von 35.800 Euro auf 40.000 Euro angehoben.

Eine Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist angestrebt. Der Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an dem Unternehmen, der steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, steigt von 135 Euro auf 360 Euro.

Nicht nur die direkten Beteiligungen werden gefördert, in Zukunft werden auch solche Beteiligungen unterstützt, die über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds zum Beispiel für einzelne Branchen gelten. Dies kommt besonders Beschäftigten kleinerer und mittlerer Betriebe zu Gute.

Fonds, die von privaten Fondgesellschaften geführt werden, müssen einen Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 60% garantieren. Die Verwaltung der Fonds erfolgt über eine professionelle und lizensierte Kapitalanlagegesellschaft, die von einem Fondsmanager vertreten wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen führt die Aufsicht über diese Fonds.





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