Kreditkartendaten dürfen abgefragt werden

  1. 07.04.2009 13:25
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07) entschieden, dass bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie Behörden auch Kreditkartendaten abfragen dürfen und widersprach damit einer Beschwerde von zwei Kreditkarteninhabern.

Die Staatsanwaltschaft Halle war auf eine Kinderpornoseite aufmerksam geworden, auf der Nutzer gegen eine Kreditkartenzahlung von 79,90 US-Dollar an eine philippinische Bank Zugang zu kinderpornografischem Material gewährt wurde. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein und forderte von beiden Kreditkartenunternehmen MasterCard und Visa eine Liste aller deutschen Kreditkartenkonten an, die ab März 2006 einen Betrag von 79,90 US-Dollar an eine philippinische Bank anwiesen. Es wurden Daten von 322 Kreditkarteninhabern an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Zwei Kreditkartenkunden hatten daraufhin geklagt, da sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Sie befanden sich jedoch nicht unter den 322 Verdächtigen. Die Karlsruher Richter sahen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedoch nicht gegeben, da die Kreditkarten-Unternehmen die Daten der Beschwerdeführer lediglich maschinell abgeglichen hatten und die Daten der unverdächtigen Personen anonym aus dem maschinellen Suchlauf ausgeschieden seien. So seien sie von der Behörde nicht einmal zur Kenntnis genommen worden und das informationelle Recht auf Selbstbestimmung blieb unberührt.





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