Mieter aufgepasst! Schadenersatzanspruch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

  1. 14.04.2009 14:45
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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass einem Mieter bei ungerechtfertigter Eigenbedarfsanmeldung Schadenersatzansprüche zustehen (BGH VIII ZR 231/07). Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund: "Das Urteil ist richtig, schafft Rechtssicherheit und hilft, unnötige Prozesse zu verhindern. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass sich Vermieter, die Eigenbedarf nur vortäuschen, grundsätzlich schadensersatzpflichtig machen. Daran ändert sich auch nichts, wenn Mieter 'freiwillig' ausziehen, ohne Gerichte einzuschalten, nachdem ihnen der Vermieter mehrfach gekündigt und mit Räumungsklage gedroht hat."

Ein Vermieter hatte mehrfach ein 25 Jahre bestehendes Mietverhältnis gekündigt und als Grund Eigenbedarf angeführt. Es wurde mit Räumungsklage und Schadenersatzforderung gedroht, sollte der Mieter nicht freiwillig ausziehen. Die Mieter zogen daraufhin schweren Herzens aus, da sie davon ausgingen, dass der Vermieter begründeten Eigenbedarf anmeldet und somit das Recht auf seiner Seite hat. Der Vermieter jedoch hat unmittelbar nach Auszug einen Makler damit beauftragt, das Haus zu verkaufen und plötzlich war von Eigenbedarf keine Rede mehr. Die Mieter klagten auf Schadenersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf, was abgelehnt wurde. Die Richter begründeten dies damit, dass die Mieter hätten erkennen müssen, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht ordnungsgemäß begründet war und sie nicht hätten ausziehen müssen. Die Mieter fanden sich mit dieser Niederlage nicht ab und zogen vor den Bundesgerichtshof. "Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof hier für Klarheit gesorgt hat", so Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund.

Der Bundesgerichtshof urteile in Sinne der Mieter, da es für diese keinen Anlass gab an der Richtigkeit der Vermieterangaben zu zweifeln. Entscheidend sei, dass der Mieter das Räumungsverlangen für berechtigt halten durfte. Die Mieter haben daraufhin ihre Mietwohnung nicht aus freien Stücken verlassen, sondern in der Vorstellung, dazu verpflichtet zu sein. Siebenkotten: "Die Botschaft des Bundesgerichtshofs ist eindeutig. Wer betrügt, muss Schadensersatz zahlen, und Mieter müssen nicht prophylaktisch gegen jede Vermieterkündigung vor Gericht ziehen, um spätere Ansprüche nicht zu verlieren."

Die getäuschten Mieter können Schadenersatz in Form von Umzugskosten, Mietdifferenz, Maklerkosten. Kosten für Montage und Demontage der Küche und Dekorationsgegenstände wie Gardinen und Teppiche, die der Wohnung angepasst werden müssen und für die neue Wohnung sonst nicht nutzbar sind.





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