Nach Empfehlungen des Bankenverbandes ist es ratsam, für Wertpapiere, die nach 2009 erworben wurden, aus Gründen der Übersicht und des Handlings ein zweites Depot anzulegen. So können alte und neue Bestände klar voneinander getrennt werden.
Hintergrund des Ratschlages ist die seit dem 01.01.2009 geltende Regelung bezüglich der Abgeltungssteuer. Darin heißt es, dass Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wurden die Wertpapiere vor 2009 erworben und waren über ein Jahr im Besitz des Privatanlegers, so sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Bei getrennten Depots für Altbestände und neu erworbene Wertpapiere fällt es dem Anleger leichter zu entscheiden, ob er Kursgewinne aus Altbeständen steuerfrei vereinnahmen möchte oder ob er Neubestände verkaufen will, deren Kursgewinne grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen. Wenn jedoch alle Wertpapiere in einem gemeinsamen Depot liegen hat der Anleger diese Möglichkeit nicht, denn hier gilt die Regel: „first in - first out.“ Die zuerst erworbenen Wertpapiere werden automatisch auch zuerst verkauft. Die realisierten Verluste, die Anleger seit Einführung der Abgeltungsteuer verkraften mussten, werden in voller Höhe, wie auch die Gewinne hieraus – steuerlich berücksichtigt.