Finanzausschuss: Anlegerschutz und Einlagensicherung müssen verbessert werden

  1. 23.04.2009 13:20
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Am 22. April findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses in Berlin statt. Es soll vorrangig um die Sicherheit von Spareinlagen und die Anlegerentschädigung gehen. Über zwei Stunden werden 21 Sachverständige die Fragen der Abgeordneten bezüglich der geplanten Gesetzesänderungen beantworten.

Im Mittelpunkt der Anhörung steht der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (16/12255) sowie die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu (16/12599), aber auch ein Antrag der FDP-Fraktion, die Anlegerentschädigung in Deutschland zu reformieren (16/11458).

Es ist Ziel der Bundesregierung, die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30.06.2009 von 20.000 auf 50.000 Euro erhöhen und später ab dem 31.12.2010 auf 100.000 Euro anzuheben. Die Auszahlungsfrist soll dabei auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Die bisher geltende Verlustbeteiligung des Anlegers von 10% soll abgeschafft werden.

Dieser verbesserte Anlegerschutz soll dazu führen, dass sich die Banken mit höheren Beträgen an den Sicherungssystemen beteiligen müssen. Im Entwurf heißt es: "Die Änderungen dienen der Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen und insbesondere in die Leistungsfähigkeit der Entschädigungseinrichtungen."

In einer Stellungnahme des Bundesrates regt dieser an, das System der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung umfassend zu reformieren, um so eine solide Finanzierungsgrundlage für Entschädigungsfälle zu schaffen, die Anleger schützt und die beteiligten Institute nicht über die Maße belastet. Zurzeit sind 700 Unternehmen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Die Länderkammer kritisiert, dass dies nicht ausreicht um bei großen Fällen umfassend entschädigen zu können.




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