Rente 2009: Mehr Rente ab Juli 2009

  1. 27.04.2009 12:08
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Die Zustimmung des Bundeskabinetts zur Rentenerhöhung macht den Weg frei für höhere Altersbezüge. Nun muss nur noch der Bundesrat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 zustimmen.

Ab dem 01 Juli 2009 werden über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner sich über höhere Altersbezüge freuen können. Der Anstieg der Renten beträgt im Westen 2,41% und im Osten 3,38%. Eine Standardrente, die von 45 Beitragsjahren ausgeht, erhöht sich somit auf 1.224,00 Euro in Westdeutschland und auf 1.086,00 in Ostdeutschland.

2009 Renteerhöhnung seit 15 Jahren



Es handelt sich um den stärksten Rentenanstieg seit 1994 (im Westen) bzw. 1997 (im Osten). Die Entwicklung der Rentenhöhe orientiert sich an den gezahlten Bruttolöhnen des vorausgegangenen Jahres. Die Löhne waren 2008 im Westen um 2,1% und im Osten um 3,1% angestiegen, woraus sich die Rentenanpassung 2009 errechnet. Dass der Anstieg in Ostdeutschland höher war, ist dem stärkeren Lohnanstieg dort zu verdanken.

Auch die 7,6 Millionen Personen in Deutschland, die arbeitslos sind, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen profitieren von der Rentenerhöhung. Der Eckregelsatz steigt zur gleichen Zeit wie die Renten von 351 Euro auf 359 Euro monatlich.

Dieses Jahr sorgt der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor für 0,3% Steigerung der Rentenhöhe. Dieser Faktor, der 2004 eingeführt wurde berücksichtigt, wie sich die Rentenbezieher und die Erwerbstätigen zahlenmäßig bei der Rentenanpassung entwickeln. Wenn dementsprechend die Löhne und Gehälter ausreichend steigen und die Zahl der Beitragszahler sich erhöht, gehen auch die Renten im Folgejahr nach oben. So ist es entsprechend umgekehrt, wenn die Einkommen nicht oder nur gering steigen: In Folge gibt es auch keine Rentenanpassung nach oben. Im Jahr 2005 wurde der Nachhaltigkeitsfaktor erstmals bei der Berechnung der Rentenanpassung berücksichtigt.

Konjunkturpakets II sorgt für billigere Krankenversicherung

Als Teil des Konjunkturpakets II sanken auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. Juli 2009 um 0,6%, wovon die Rentenbezieher wie auch die Rententräger hälftig profitieren. Prozentual gesehen bedeutet dass für jeden Rentenbezieher 2,7% (West) bzw. 3,7% (Ost) mehr Geld, was bei einer Inflationsrate von nur 0,8% ein nettes Zubrot ist.

Mit der Riester-Rente sorgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privat für ihre Altersvorsorge. Die Beschäftigten müssen seit 2004 einen prozentualen Anteil ihres Einkommens dafür aufwenden und in Riester-Sparpläne einzahlen. Dieser Anteil liegt zurzeit bei 4%. Rentnerinnen und Rentner müssen sich an den Mehrbelastungen der Beschäftigten für die private Altersvorsorge beteiligen, was mit dem Riester-Faktor geschieht, der diese Aufwendungen sachgerecht auf die Rentenbezieher überträgt.

Aussetzen des Riester-Faktors

Eine Besonderheit für 2008 und 2009 ist das Aussetzen des Riester-Faktors, was von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde. Ziel war es, auch die Rentnerinnen und Rentner am damaligen Aufschwung zu beteiligen. Das Aussetzen des Riester-Faktors führte dazu, dass die Rentenerhöhung im Jahr 2008 0,65% hoher ausfiel, was im gleichen Maße in diesem Jahr zu beobachten ist. Die Rentenerhöhung wäre ohne die Aussetzung des Riester-Faktors wesentlich geringer ausgefallen. Es ist geplant, die beiden ausgesetzten Stufen in den Jahren 2012 und 2013 nachzuholen.





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