Riester-Fondssparpläne: Keine Abgeltungssteuer

  1. 20.05.2009 14:07
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Unter den Sparmöglichkeiten werden Riester-Sparpläne mit Investmentfonds immer beliebter, vor allem weil die Auszahlung der eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen gesetzlich garantiert sind. Stefan Seip vom Bundesverband Investment und Asset Managemet (BVI): "Ein Verlustrisiko besteht bei Riester-Fondssparplänen grundsätzlich nicht. Auch dann nicht, wenn Anleger über die Fördergrenzen hinaus Beiträge einzahlen."

Die Beitragsgarantie gilt auch bei so genannten "überzahlten" Riester-Fondssparplänen. Die laufenden Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei, da die Abgeltungssteuer bei zertifizierten Riester-Fondssparplänen nicht greift.

Erfolgt die Auszahlung des Riester-Vertrages nach über 12 Jahren und ist der Anleger mindestens 60 Jahre alt, so muss er dieses Geld nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuern. Das Bundesfinanzministerium bezeichnet Riester-Fondssparpläne als Anlageart, die "in unbegrenzter Höhe für Jedermann eine Möglichkeit zur steuerbegünstigten Altersvorsorge" bietet.

Auch nicht förderberechtigte Personen wie Freiberufler und Selbstständige können von den Vorteilen der Beitragsgarantie und der günstigeren Besteuerung profitieren. Die Besteuerung von Riester-Fondssparplänen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie Renten- oder Lebensversicherungen, wobei Anleger bei Riester-Fondssparplänen zusätzlich von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren, ohne dabei auf die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalerhaltsgarantie zu verzichten. Das versetzt Sparer in die Lage, ein Produkt zu wählen ohne steuerliche Fehlanreize akzeptieren zu müssen.





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