Online-Durchsuchung und Wohnraumüberwachung

  1. 25.05.2009 10:29
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Dem Bayrischen Landtag liegt eine Mitteilung vor, nach der es 2008 keinerlei Online-Durchsuchung (erst seit 2008 möglich) oder akustische Wohnraumüberwachung gegeben hat. Nach dem Polizeiaufgabengesetz und dem Verfassungsschutzgesetz sind diese Instrumente erlaubt, um im äußersten Ausnahmefall wie z. B. Terrorverdacht Schaden abwenden zu können.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann "Wir hatten im Jahr 2008 nicht einen einzigen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme." Er setzt in diese Nachricht die Hoffnung, dass diese Information zur Sachlichkeit der Diskussion um Online-Durchsuchung und die Befugnisse der Polizei bei der Überwachung von Wohnungen beitragen kann. Herrmann weiter: "Schon dieser kleine Ausschnitt aus dem Jahr 2008 zeigt: Unsere Sicherheitsbehörden nutzen das Instrument der Online-Durchsuchung oder der Überwachung von Wohnraum nur im äußersten Ausnahmefall. Sie brauchen diese Maßnahmen nur zur Verhütung schwerster Straftaten wie zum Beispiel der Terrorabwehr. Die oft verbreitete Annahme, der Staat spähe damit seine Bürger aus, wie uns das im letzten Landtagswahlkampf oft unterstellt wurde, wird durch diese Daten klar widerlegt."

Diese Aussage wird auch durch die Zahl der von bayrischen Polizeibeamten durchgeführten Wohnraumüberwachungen zur Gefahrenabwehr in den letzten fünf Jahren bestätigt: Lediglich 7 Mal wurde das Instrument der Wohnraumüberwachung durchgeführt: 2004 waren es 4 Mal, 2005 zwei Mal und 2006 ein Mal.





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