Bis zu 24 Monate kann nun das Kurzarbeitergeld verlängert werden, die gesamten Sozialabgaben werden ab dem siebten Monat vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen.
Weitere Verbesserungen wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen. Ab dem 1. Juli 2009 sollen die Änderungen in Kraft treten. Zuvor bedarf es der Zustimmung des Bundestages. Bis zum 31. Dezember 2010 sollen diese neuen Regelungen gelten.
Durch das Kurzarbeitergeld konnten mittlerweile mehrere hunderttausend Arbeitsplätze gerettet werden. Als sogenannter Schutzschirm für Arbeitsplätze wird diese Kurzarbeit-Regelung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bezeichnet. Diese neuen Regelungen helfen Beschäftigten und Unternehmen die Krise gemeinsam zu meistern.
Herr Scholz sagte in Berlin: "Wir unterstützen damit alle Unternehmen, die an ihren Mitarbeitern festhalten wollen. Und wir geben Ihnen Planungssicherheit, damit sie wissen, dass sie bis Ende 2010 durchhalten können."
Ende April wurde diese Regelung mit der Bundesregierung und den Tarifpartnern von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgearbeitet.
Stärkere Entlastung und längere Bezugsdauer
Das Kurzarbeitergeld wird nun von 18 auf 24 Monate verlängert. Diese längere Bezugsdauer entlastet damit erhebliche die Unternehmen.
Nach sechs Monaten angewiesener Kurzarbeit kann ein Betrieb dann vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet werden.
Dass Kurzarbeit in den Unternehmen praktiziert wurde reicht für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums aus. Auch Zeiträume vor Inkrafttreten der derzeitigen Verbesserungen werden dabei berücksichtigt.
Um eine unbürokratische Durchführung des Kurzarbeitergeldes zu gewährleisten, soll eine Unterbrechung der Kurzarbeit in Betriebsteilen möglich sein, ohne nochmals die Kurzarbeit beantragen zu müssen.
Weiterbildung bringt Vorteile
Die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung die auf Kurzarbeit entfallen, wird bereits heute von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Gerade bei Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter in Kurzarbeit können für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme die Beiträge sofort und bis zu 100 Prozent von den Arbeitsagenturen übernommen werden. Befristet ist diese Regelung ebenfalls bis zum Ende des Jahres 2010.
In diesem Jahr sind aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage im Haushalt der Bundesagenturen für Arbeit (BA) bereits 2,1 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld eingeplant. Bereits im 1. Quartal 2009 wurden insgesamt 230 Millionen Euro dafür ausgegeben.
Die Schätzung der BA beläuft sich auf derzeit 1,3 und 1,5 Millionen Beschäftigte, die von der Kurzarbeit betroffen sind. Die Arbeitszeit sei im Schnitt um etwa ein Drittel reduziert worden, das entspricht schätzungsweise 450.000 Vollzeitarbeitsplätzen. Für rund 450.000 Beschäftigte ist bereits im April von den Unternehmen Kurzarbeit angemeldet worden. Zwischen 600.000 und 700.000 waren es in den vorangegangenen Monaten.