Neue Regelung der Einlagensicherung: Bis 50.000 Euro Spargeld geschützt

  1. 29.05.2009 10:19
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Der Bundestag hat die garantierte Summe der gesetzlichen Einlagensicherung erhöht. So wird angelegtes Geld von Sparern jetzt noch besser geschützt und sparen wird für den Anleger noch sicherer als vorher. Die garantierte Summe wurde von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht, die bisher festgeschriebene 10%ige Selbstbeteiligung entfällt.

Die neue Regelung tritt im Juli in Kraft. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für Sparguthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten, Sparbüchern, Banksparplänen und Sparbriefen und wird durch den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Sämtliche Banken und Kreditinstitute, die Geld von Privatanlegern annehmen, sind verpflichtet, Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zu sein.

Das Geld soll im Entschädigungsfall wesentlich schneller als bisher an die geschädigten Bankkunden zurückfließen. Guthaben müssen innerhalb von höchstens 30 Tagen an den Anleger ausgezahlt werden und nicht wie bisher innerhalb von 3 Monaten. Im Oktober 2008 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Garantie für alle Einlagesummen ohne Limit ausgesprochen, was leider nicht in das neue Gesetz übernommen wurde.

Die meisten Banken verfügen über zusätzliche Sicherungssysteme in Form von weiteren freiwilligen Sicherungsfonds in Millionenhöhe, um die Spargelder der Anleger zu schützen. Bisher übernahmen diese bei der Insolvenz einer Bank den Selbstbehalt des Kunden und die verlorenen Spareinlagen, die über 20.000 Euro liegen. Diese Sicherungseinrichtungen werden in Zukunft für Beträge über 50 000 Euro eintreten. Die jeweilige Sicherungseinrichtung bestimmt, wie die Einlagensicherung im Ernstfall von Statten geht und für welche Summe ein Sicherungsfonds bei einer Insolvenz aufkommt.




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