Der Berliner Senat hat eine neue Gebührenordnung bezüglich der Abschleppgebühren beschlossen. Als Grund für die Gebührensenkung wird der massive Wettbewerb zwischen den Abschleppunternehmen angegeben. So kostet es den Berliner Falschparker in der Woche tagsüber anstatt 149 Euro nur noch 129 Euro. Am Wochenende und nachts fallen die Gebühren von bisher 188 Euro auf 125 Euro.
Berlin und Hamburg haben somit annähernd gleiche Preise, jedoch ist Hamburg in 7 Bezirke aufgeteilt, in denen aufgrund der Entfernung zum Verwahrungsort der Fahrzeuge (Autoknast), der Bewohnerdichte und der Verkehrsdichte unterschiedliche Abschleppgebühren gelten mit bis zu 30 Euro Unterschied. Während in Horn 136,85 Euro gezahlt werden müssen, sind die Innenstadt mit 119 Euro und der Stadtteil St. Georg mit 105,91 Euro etwas günstiger.
Handynummer im Auto - Abschleppen verhindern
In Notfällen können sich Autofahrer vor zu schnellem Abschleppen schützen, indem sie ihre Handynummer gut sichtbar am Fahrzeug hinterlassen. Allerdings muss der Falschparker sich in der Nähe aufhalten und erreichbar sein. Im Zweifelsfall muss die Polizei dann nachforschen. Personen, die "für alle Fälle" ein vorbereitetes Kärtchen im Auto haben, welches auf jede Parksituation zutrifft, haben die Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit die Rote Karte gezeigt. Auch Kunden, die in einer Geschäftseinfahrt parken, jedoch im Laden nebenan einkaufen, haben schlechte Karten.
Wird die eigene Grundstücksausfahrt durch jemanden blockiert, so kann der Bürger im Rahmen seines gesetzlichen Selbsthilferechts (§229 BGB) selbst einen Abschleppdienst beauftragen, wobei er jedoch die Gebühren vorlegen muss.
Parkverbotsschild muss 48 Stunden stehen
In manchen Fällen kommt es dazu, dass ein Fahrzeug zwar ordnungsgemäß geparkt wurde, aber wegen Krankheit oder Urlaubsabwesenheit nicht bewegt werden kann. Wenn dann wegen einer öffentlichen Veranstaltung oder wegen Bauarbeiten ein Halteverbot eingerichtet wird, kann es zu Problemen kommen. Dauerparken ist erlaubt, dennoch ist es besser, in Fällen von Krankheit oder Urlaubsabwesenheit den Autoschlüssel einem Bekannten zu übergeben, der im Notfall das Fahrzeug umstellen kann. Ist keiner mit dem Schlüssel betraut und das Fahrzeug muss dennoch weg, liegt es an der Zeitspanne, ob abgeschleppt werden darf oder nicht. Diese Fristen, die zwischen dem Aufstellen des Schildes und dem Abschleppen liegen, variieren zwischen 48 Stunden und vier Tagen.