Steuerreform für KFZ-Steuer

  1. 10.06.2009 12:00
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Wer auf die Auslieferung seines Neuwagens wartet, sollte darauf drängen, dass der Händler für das Auto möglichst bis zum 30. Juni die Zulassung erledigt. Alle neuen, zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 Pkw-Erstzulassungen (Euro 4) sind für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit – so der ADAC. Neuzulassungen für Pkws mit Euro-5 und Euro-6 in diesem Zeitraum sind sogar maximal zwei Jahre von der Steuer befreit, jedoch längstens bis 31. Dezember 2010. Bestandteil des ersten Konjunkturprogramms der Bundesregierung ist die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge und soll die Automobilwirtschaft in der Krise positiv unterstützen.

Laut ADAC verspricht die rechtzeitig Zulassung noch einen zusätzlichen Vorteil: Die Pkws werden nach Ablauf der steuerfreien Phase in der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Grundlagen dafür können entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die am 1. Juli 2009 in Kraft tretende reformierte Kfz-Steuer. Neben dem Hubraum wird erstmals auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung der Höhe der Kfz-Steuer zugrunde gelegt. Automatisch fallen alle Pkws unter diesen neuen Steuertarif, die ab dem 1. Juli erstmals zugelassen werden.





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