Der Bausparvertrag ist oft der erste Schritt zum Eigenheim. Nach Angaben der deutschen Bundesbank summierten sich die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland im März 2009 auf rund 119,5 Mrd. EUR. Doch viele Pläne ändern sich im Lauf der Zeit und machen unter Umständen einen abgeschlossenen Bausparvertrag "unnötig".
Es gibt aber die Möglichkeit, den Bausparvertrag zur Finanzierung eines zinsfesten Darlehens an einen Angehörigen weiterzugeben, sofern der Bausparer den Vertrag nicht selbst einsetzen möchte. Die Übertragung an einen Dritten liegt zwar im Ermessen der Bausparkassen, dem Antrag wird aber in der Regel zugestimmt.
Eine Voraussetzung zur Übertragung ist, dass die Person, die den Bausparvertrag übernehmen will eine ausreichende Bonität nachweisen kann und ein Angehöriger nach § 15 Abgabenordnung (AO) ist. Angehörige sind demnach beispielsweise Ehegatten, Verlobte, Kinder und Geschwister. Einer Übertragung an einen Nichtangehörigen wird in Ausnahmefällen von den Bausparkassen zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen können allerdings auch andere Bedingungen festlegen, in einem Gespräch mit dem Kundenberater kann sich aber jeder umfassend informieren.