In vielen Fällen geben Vermieter bei der Kündigung als Grund Eigenbedarf an, der nur vorgetäuscht ist. Kann dies nachgewiesen werden, ist der Vermieter zu Schadenersatzleistungen verpflichtet. Im Urteil (Az. VIII ZR 231/07) des BGH wurde dies klargestellt.
In einer Pressemitteilung teilte der Bundesgerichtshof mit, dass eine Berliner Mieterin die Vermieter auf Schadenersatzleistung verklagte, da es sich herausgestellt hatte, dass das Haus von den Vermietern über einen Makler zum Verkauf angeboten wurde. Die Frau bekam vor dem BGH Recht. Die Mieterin hatte sich zwar letztendlich mit den Vermietern geeinigt, das Mietverhältnis zu beenden – dennoch sieht das Gericht einen Anspruch auf Schadenersatz dadurch nicht ausgeschlossen. Schließlich habe die Mieterin die Mietwohnung nicht aus freier Entscheidung aufgegeben, sondern im Glauben an den Eigenbedarf der Vermieter.