Eine vorgetäuschte Pflegebedürftigkeit wurde vom Oberlandesgericht Koblenz im Urteil (Az. 10 U 592/07) als schwerwiegender Verstoß und Vertrauensbruch gegen die grundlegenden vertraglichen Pflichten gewertet. Der privat Versicherte wurde in diesem speziellen Fall aufgrund eines psychischen Leidens nach einem Unfall in die Pflegestufe II eingestuft. Doch dann traten Hinweise auf ein ganz normales Verhalten innerhalb des Alltags des Versicherten auf und der Versicherer veranlasste eine erneute Untersuchung. Dabei wurde der Verdacht auf vorgetäuschte Pflegebedürftigkeit bestätigt.