Versicherungskunden behalten Privatsphäre

  1. 15.06.2009 10:17
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Was lange währt, wird endlich gut. 10 Jahre hat es gedauert, bis der Bundestag sich hinsichtlich des Gen-Diagnostikgesetzes einigen konnte. Beschlossene Sache ist jetzt, dass Versicherungen keine Befugnis haben, etwaige Ergebnisse von genetischen Untersuchungen zu erhalten. Dasselbe gilt für Arbeitgeber. Damit soll eine Diskriminierung des Betreffenden ausgeschlossen werden.

Jedoch konnten die Versicherungen auch für sich einen positiven Aspekt aushandeln. Ihrer Meinung nach käme es zu einer Übervorteilung der breiten Masse der Versicherten, wenn durch Versicherte mit schweren erblichen Vorbelastungen die Risiken sowie Kosten für die Versicherungen durch hohe Vertragsabschlüsse steigen. Deshalb soll hier folgende Ausnahme gelten: Alle Lebensversicherungen, die eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro und eine Jahresrente von mindestens 30.000 Euro beinhalten, sollen künftig auskunftspflichtig sein.





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