Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung

  1. 26.06.2009 12:42
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Firmen, die bei dieser Art der Kundengewinnung erwischt werden, müssen mit Vertragsstrafen rechnen. Jedoch sind diese im Vergleich zu dem Gewinn, der mit der Telefonwerbung erzielt wird, verschwindend gering. Das soll sich im Sommer ändern. Das dann in Kraft tretende Gesetz sieht Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor. Damit sollen Verbraucher besser vor lästigen Anrufen geschützt werden. Zudem haben Verbraucher das Recht, von einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 4 Wochen zurückzutreten.

Das Gesetz wird vielleicht einige Firmen in ihre Schranken weisen, jedoch ist das noch lange keine Garantie, dass künftig keine Verbraucher mehr belästigt werden. Laut der Zeitschrift Finanztest kann aber jeder selbst einiges dafür tun, dass diese unerwünschten Anrufe aufhören. Diese Tipps sind in der Monatsausgabe vom Juli aufgeführt. Unter anderem sollten Betroffenen sich bei einem eingehenden Anruf die relevanten Daten notieren. Dazu gehören Firma, Name des Anrufers, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs. Diese Daten können dann an die Verbraucherzentrale weitergegeben werden. Hinzugefügt muss eine schriftliche Erklärung, dass man keine Einwilligung zu dieser Art von Telefronwerbung gegeben hat. Die Verbraucherzentrale wird gegen die anrufende Firma klagen oder zumindest eine Unterlassungserklärung anstrengen. Viele Firmen unterdrücken jedoch die Rufnummer, sodass sich der Anruf schlecht zurückverfolgen lässt. Helfen kann hier die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de). Sollte die Recherche erfolgreich sein, drohen dem Anrufer bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Um sich grundsätzlich vor der Flut von Anrufen zu schützen, sollten nie persönliche Daten allzu freizügig herausgegeben werden. Oft steht unter Verträgen, egal ob es sich um ein Zeitungsabo oder einen Handyvertrag handelt, ein Satz, der zur Weitergabe der Daten berechtigt. Dieser sollte stets gestrichen werden. Sollte doch einmal die Zustimmung zur Nutzung der Daten gegeben worden sein, kann diese Zustimmung jederzeit rückgängig gemacht werden. Das ist sogar telefonisch möglich. Besonders vorsichtig sollte man bei der Herausgabe der Kontonummer sein. Diese sollte nie am Telefon genannt werden. Vor allem dann nicht, wenn der Anrufer die Kontodaten braucht, um einen vermeintlichen Gewinn auf das Konto zu überweisen.





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