Trotz Kreditkartenzahlung wurde bei Flugbuchungen der Discount-Airline Ryanair am Ende eine Online-Buchung eine Gebühr in Höhe von mehreren Euro fällig. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBZ) stellte diese sinnfreie Abgabe in Frage und erhob Klage – das Verfahren endete aus Verbrauchersicht durchaus positiv.
Keine unnötigen Gebühren mehr bei Kreditkartenzahlung
Die bisher übliche Zahlpraxis der Airline Ryanair im Internet ist unzulässig. So entschied das Berliner Kammergericht aufgrund einer Klage des VZBZ gegen Ryanair. Wenn alternativ wenigstens ein "etabliertes Zahlverfahren" zum Nulltarif angeboten wird, dürfe nur dann eine Zahlungsoption angeboten werden, die mit Kosten verbunden ist. Eine bisher kaum verbreitete Zahlungsart mit der Visa-Electron-Karte wurde war von Ryanair angeboten, gilt aber nicht als etabliert, da eben diese Zahlungsmöglichkeit kaum verbreitet war. Die Visa-Electron-Karte kostet pro Jahr zwischen 40 und 100 Euro Grundpreis.
Ohne Gegenleistung
Bisher berechnete Ryanair pro gebuchtem Fluggast eine Gebühr von vier Euro. Zusätzlich fiel ein Entgelt in Höhe von 1,50 Euro an, um überhaupt mit einer Kreditkarte zahlen zu können. Die Richter begründeten das Urteil damit, da für diese anfallenden Kosten keine Gegenleistung erkennbar war. Da zudem keine Barzahlung möglich sei, liege die bargeldlose Zahlung im eigenen Interesse der Fluggesellschaft. Ryanair sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Zahlung für das Flugticket anzunehmen und deshalb dürften dabei keine gesonderten Zusatzkosten auf den Fluggast zukommen.
Viele Billigairlines kassieren für üblicherweise gewöhnliche Abläufe bei Flugreisen, wie beispielsweise Check-In oder Aufgabe von Koffern, zusätzlich. Gerd Billen, Vorstand des VZBZ fordert: "Damit muss endlich Schluss sein. Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennen, wie teurer das angebotene Ticket ist." Seit mehreren Jahren kämpft deshalb der VZBZ für mehr Transparenz und leitete rund 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen diverse Fluggesellschaften ein.