Durch Kinder-Freibeträge weniger Steuern zahlen

  1. 08.07.2009 10:57
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Auch für Kinder gelten bereits Steuer-Freibeträge für Einkommen. Da Kinder noch kein eigenes Einkommen haben, können Eltern den Kindern Kapitalvermögen schenken und dadurch die Steuern auf Kapitalerträge deutlich senken. Dabei gilt für Schenkungen von Eltern an Kinder ein steuerlicher Freibetrag von 400.000 € gegenüber vorher 205.000 €. Sind 10 Jahre vergangen, kann erneut eine steuerfreie Schenkung bis zu dieser Höhe stattfinden. Wer seinen Kindern Kapitalvermögen überträgt, sollte sich aber darüber im klaren sein, dass er selbst nicht mehr auf dieses Vermögen zurückgreifen kann. Anderenfalls profitiert man nicht mehr von dem Steuerfreibetrag, sondern bekommt die Zinsen seinem eigenen Vermögen zugerechnet.

Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2009 würde unter Berücksichtigung der festgelegten Erhöhung von 170 € insgesamt 8.671 € betragen. Die Erhöhung von 170 € wurde von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket beschlossen. Der gesamte Steuerfreibetrag würde sich für 2009 wie folgt zusammensetzen: Zu dem Grundfreibetrag von 7.834 € kämen noch ein Sparer-Pauschbetrag von 801 € sowie ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €. Das würde bedeuten, dass bei einem 3-prozentigen Zinssatz die Kapitalsumme pro Kind 289.033 € betragen dürfte. Diese Summe bliebe dann steuerfrei, weil 3 Prozent hiervon genau 8.671 € wären.

Aufpassen muss man bei Kindern über 18 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden. Hier gelten für Förderungen wie BaföG vorgeschriebene Grenzen beim Einkommen und Vermögen, die nicht überschritten werden dürfen. Haben die Kinder eigene Einnahmen in einer bestimmten Höhe, entfallen zudem sowohl Kindergeld als auch die Kinderfreibeträge für Kapitalvermögen. Weiterhin müssen bei hohem Einkommen eigene Krankenkassenbeiträge entrichtet werden.






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