Bei Einkommen über dem Jahresgrenzbetrag trotzdem Kindergeld

  1. 30.06.2009 14:08
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Ein Vater zog vor Gericht, weil ihm von der Familienkasse das Kindergeld für seine Tochter für ein ganzes Jahr gestrichen wurde, obwohl die Tochter nur zwischen Juli und September ein Einkommen über der Höchstgrenze von 7.680 € erzielte. Bis zum Juni befand die Tochter sich noch in der Ausbildung und arbeitete im Anschluss daran in dem erlernten Beruf als Versicherungskauffrau, bevor sie im Oktober mit ihrem Studium begann. Der Vater war mit der kompletten Streichung des Kindergeldes nicht einverstanden und klagte vor dem Finanzgericht Münster. In der ersten Instanz entschied das Gericht, dass das Kindergeld nur für den Zeitraum von Juli bis September gestrichen werden dürfe. (FG Münster, Az.: 11 K 4425/08 Kg). ARAG-Experten schließen sich dieser Meinung an, dass das Einkommen, welches zwischen zwei Ausbildungsphasen erzielt wird, keinen Einfluss auf die Jahresgrenzbeträge haben dürfe. Ob das Urteil des Finanzgerichts Münster letztendlich rechtskräftig wird, ist noch nicht heraus, denn die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.




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