Bereits Anfang Juni wurde die Bezugsfrist beim Kurzarbeitergeld seitens der Bundesregierung auf zwei Jahre verlängert. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab 1. Juli 2009 gelten und bis zum 31. Dezember 2010 befristet sein.
Die Kurzarbeit ist für Beschäftige und Unternehmen eine Lösung, um die aktuelle Wirtschaftskrise gemeinsam zu bewältigen. Daher hatten sich die Tarifpartner von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammen mit der Bundesregierung Ende April auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf das Kurzarbeitergeld geeinigt.
Längere Bezugsdauer und stärkere Entlastung sollen die neuen Regelungen bringen. Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird verlängert von bisher 18 Monaten auf 24 Monate für alle Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2009 von Kurzarbeit betroffen werden. Ein Unternehmen, das bereits 6 Monate Kurzarbeit hat, muss danach ab dem 7. Monat auf die Kurzarbeitergeldstunden keinerlei Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen – diese werden dann von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Zur Berechnung des Zeitraums von 6 Monaten reicht es aus, dass im gesamten Unternehmen oder nur in einzelnen Abteilungen des Betriebs mit Kurzarbeit gearbeitet wurde. Die Zeiträume vor dem Inkrafttreten der neuen Entlastungen werden dabei berücksichtigt. Zudem soll das Kurzarbeitergeld so einfach wie möglich gestaltet werden. Eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Abteilungen erfordert keine neuerliche Beantragung.
Weitere Vorteile im Hinblick auf Weiterbildung wurden ebenfalls veranlasst. Bisher wurden von den Arbeitsagenturen die Beiträge der Sozialversicherung auf die Kurzarbeit zur Hälfte übernommen. Für Mitarbeiter, die sich während der Kurzarbeit an Maßnahmen zur Weiterbildung beteiligen, erhalten die Unternehmen bereits für diese Zeit die kompletten Sozialversicherungsbeiträge getragen. Auch diese Regelung gilt befristet bis Ende 2010.