Notrufe mit dem Handy ab 1. Juli nur noch mit aktivierter SIM-Karte

  1. 01.07.2009 14:16
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Der Hightech-Verband BITKOM weist darauf hin, dass die Änderung, dass Notrufe nicht mehr ohne SIM-Karte möglich sind, ab 1. Juli gemäß der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft tritt. Die bisherige Möglichkeit, einen Notruf auch ohne betriebsbereite SIM-Karte abzusenden, führte laut Angaben des Präsidenten der BITKOM leider häufig zur missbräuchlichen Nutzung.

Unter diesem Missbrauch litten die Notruf-Leitstellen immer stärker, denn die Notrufnummern wurden oft vorsätzlich, zum Testen eines gebrauchten Handys oder einfach als vermeintlicher Scherz angerufen. Für tatsächliche Notrufe waren die Leitungen dann blockiert, was zu einer schlechten Erreichbarkeit der Notrufzentralen führte. Ohne die betriebsbereite SIM-Karte war es kaum möglich, die Täter zu ermitteln. Daraus resultierte die Reaktion des Gesetzgebers, dass ab Juli von den Mobilfunkbetreibern nur noch Notrufe zugestellt werden dürfen, wenn diese von Handys eingehen, die eine SIM-Karte haben.

Diese Einschränkung für Notrufe per Handy sei zwar bedauerlich, aber unumgänglich für ein reibungsloses Funktionieren des Notrufsystems laut BITKOM. Bei dem Missbrauch des Notrufs handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird. Wird ein Täter ermittelt, muss dieser außerdem für eventuelle Einsatzkosten durch die Polizei, von Krankenwagen oder der Feuerwehr aufkommen. Durch die aktuelle Änderung auf SIM-Karten-Pflicht für Notrufe können Täter bei Missbrauch schneller ermittelt und straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Die Rufnummer wird generell an die Notrufleitstelle übermittelt – auch wenn die Übermittlung der Rufnummernanzeige ausgeschaltet ist.

Bei Prepaid-Karten ist eine Rückverfolgung des Notrufs ebenfalls möglich, denn Käufer von Prepaid-Karten sind schon seit Jahren verpflichtet, sich auszuweisen und die Daten beim Verkäufer registrieren zu lassen. Wer sein Handy verleiht, weitergibt oder ein altes Handy inklusive SIM-Karte verkauft, sollte wissen, dass bei eventuellem Missbrauch oder bei Straftaten die Ermittlungen immer zuerst gegen den Besitzer richten, auf den die SIM-Karte registriert ist. Meist ist es gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens der Mobilfunktreiber untersagt oder nur nach Zustimmung des Anbieters möglich, ein Handy weiterzugeben. Eine mögliche Deaktivierung der SIM-Karte bei längerer Nichtnutzung sollten Nutzer von Prepaid-Karten regelmäßig überprüfen. Dies funktioniert ganz einfach – wenn sich das Handy in das Netz einbucht und keine SMS des Anbieters vorliegt, ist die Karte aktiviert und alles in Ordnung.




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