Der Bundesgerichtshof hat am 16.07.2009 eine Entscheidung zum Thema Eigenbedarfskündigung veröffentlicht. Unter dem Aktenzeichen BGH VIII ZR 231/08 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass eine so genannte BGB-Gesellschaft nach dem Kauf eines Mietshauses den dort wohnenden Mietern wegen Eigenbedarf zu Gunsten ihrer Gesellschafter kündigen darf. Der Deutsche Mieterbund sieht nun die Gefahr, dass nach dieser Entscheidung der Mieterschutz in Umwandlungsgebäuden aufgeweicht werden könnte.
Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB): "Wenn der Käufer eines Mietshauses beabsichtigt, die Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, müssen Käufer dieser Wohnungen eine gesetzliche Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren beachten. In dieser Zeit können Mieter nicht gekündigt werden. Wenn aber mehrere Käufer sich zu einer BGB-Gesellschaft zusammentun, kann die Gesellschaft zu Gunsten der einzelnen Gesellschafter sofort wegen Eigenbedarfs kündigen, und danach wird Wohnungseigentum begründet. Hier werden Mieter schlicht und einfach ausgetrickst. Wir erwarten, dass der Gesetzgeber prüft, wie diese Gesetzeslücke zu schließen ist."