Vorfälligkeitsentschädigungen werden oft falsch berechnet

  1. 24.07.2009 10:34
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Wie die Stiftung Warentest in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift Finanztest herausstellte, sind die Forderungen der Banken hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigungen oft zu hoch. Denn die Banken berechnen die Endsumme aus der Differenz von entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen für die Wiederanlage oft zu ihren Gunsten. Dabei wird auch gern einmal getrickst. So fallen zum Beispiel Sondertilgungen, die im Darlehensvertrag vereinbart wurden und die Vorfälligkeitsentschädigung deutlich reduzieren würden, ganz einfach unter den Tisch. Weiterhin berücksichtigen die wenigsten Banken die eingesparten Kosten eines Risikos für den Fall, dass der Kredit nicht mehr bedienbar ist. Für Laien ist es leider oft schwer nachvollziehbar, ob die Banken bei der Berechnung der Endsumme korrekt vorgegangen sind.

Deshalb werden professionelle Prüfungen der Vorfälligkeitsentschädigung von den Verbraucherzentralen in Hamburg und Bremen sowie von Finanztest angeboten. Bei der Prüfung von 200 Berechnungen, die in den ersten 6 Monaten diesen Jahres von der Bremer Verbraucherzentrale vorgenommen wurde kam heraus, dass jede zweite Rechnung nicht korrekt war.

Oftmals müssen Bankkunden gar keine Entschädigung zahlen, zum Beispiel dann, wenn ein Kredit mit einem variablen Zinssatz vereinbart wurde. Dieser kann jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Anders sieht es bei Krediten mit einer Zinsfestschreibung aus. Kredite, die mit einer Zinsbindung mit weniger als zehn Jahren abgeschlossen wurden, können nur zum Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt werden, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.



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