Am 1. Dezember 2009 tritt in Deutschland ein neues Batteriegesetz in Kraft. Es wurde bereits am 30. Juni dieses Jahres vorgestellt und löst die bislang geltende Batterieverordnung ab. Mit dem neuen Batteriegesetz soll erreicht werden, dass leere schadstoffhaltige Batterien in Zukunft umweltbewusst entsorgt werden. Außer gebräuchlichen Batterien gilt das neue Batteriegesetz auch für Batterien und Akkus, die in anderen Geräten verbaut sind und zu diesen beim Kauf mitgeliefert werden, wie beispielsweise Handyakkus oder Batterien für den MP3-Player. Da Batterien nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind die Verkäufer verpflichtet, die Batterien und Akkus kostenfrei vom Käufer zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Das gilt sowohl für Ladengeschäfte als auch für Online-Händler, die ihre Ware über das Internet verkaufen. Darüber hinaus ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Käufer von Batterien und Akkus über die Möglichkeit der Rückgabe in seinem Geschäft zu informieren. Sollte der Verkäufer seiner Pflicht nicht nachkommen und keinen Hinweis veröffentlichen, kann es sogar zu Abmahnungen kommen. Diese Regelung gilt bereits bei der derzeit geltenden Batterieverordnung.