Für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer gibt es seit dem 1. Juli 2009 eine neue Berechnungsgrundlage. Im Rahmen der Neuregelung spielt ab sofort der Ausstoß von Kohlendioxid eine entscheidende Rolle, bislang war vor allem die Größe des Hubraums von Bedeutung. Die Neuregelung ist im Sinne der Europäischen Union und soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen zu reduzieren. Die Änderung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden. Kompliziert wird es bei Fahrzeugen, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden. Wurde die KFZ-Zulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erteilt, wird eine Günstigerprüfung zwischen der neuen Kraftfahrzeugsteuer und der bislang geltenden reinen Hubraumbesteuerung durchgeführt. Findet die Besteuerung weiterhin nach der Hubraumgröße statt, gilt die neue Besteuerung erst am dem 1. Januar 2013. Für alle Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, gilt weiterhin die reine Hubraumbesteuerung. Auch diese Modelle werden zum 1. Januar 2013 in die neue Besteuerung überführt.