OLG macht gewitztem Anleger Strich durch die Rechnung

  1. 04.08.2009 09:48
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Am 30. Juni dieses Jahres hat das OLG Karlsruhe per Urteil einem gewitzten Anleger einen gewaltigen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Anleger hatte einen Sparvertrag mit seiner Bank (Sparziel etwa 24.000 DM) abgeschlossen, der besagte, dass der Kunde, wenn er jeden Monat der gesamten Laufzeit mindestens 50 DM einzahlt, nach 20 Jahren Anspruch auf einen Bonus von 30% erhalten würde.

Der Anleger entdeckte einen Fehler in der Klausel, denn dort stand "mindestens 50 DM". So zahlte der Sparer brav jeden Monat seine 50 DM ein, jedoch stockte er in den letzten 10 Monaten seine monatlichen Sparraten auf 20.000 DM auf. Er verlangte nach Ende der Sparzeit seinen Bonus, auch auf die zuletzt eingezahlten 200.000 DM.

Das OLG Karlsruhe, das in zweiter Instanz angerufen wurde, bestätigte das Urteil des Landgerichts Baden-Baden und wies die Klage ab. Es warf dem Kläger einen Verstoß gegen Treu und Glauben vor und vertrat die Seite der Bank in der Hinsicht, dass eine Vervielfachung für diese einfach untragbar gewesen wäre.

Franz-Josef Lederer, ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Kanzlei Rössner in München, kommentierte dies wie folgt: "Es wäre wünschenswert, dass die Gerichte die gleichen strengen Maßstäbe ansetzten, wenn es um die Ausnutzung der Unwissenheit und Gutgläubigkeit mancher Kunden geht. Beispielsweise wenn mittelständischen Unternehmen hoch komplizierte und spekulative Zinstauschgeschäfte als 'Kreditoptimierung' verkauft oder dem konservativen Anleger riskante Hedgefonds oder Zertifikate mit unsicherem Schuldner empfohlen werden. Hier sind die Gerichte gefordert."




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