Computerspiele oder -programme sind teuer. Wer auf gebrauchte Ware zurückgreift, die der neuen von der Qualität her in nichts nachsteht, kann eine Menge Geld sparen. Problematisch wird es jedoch, wenn für die Nutzung der Software eine Lizenz notwendig ist. Wenn nun Händler gebrauchte Software anbieten, deren Lizenzen schon von anderen Usern genutzt wurden, kann das zu Ärger mit den Herstellern der Software führen. Denn diesen steht von Rechts wegen ein Mitspracherecht zu. Das haben neueste Urteile von Gerichten bestätigt. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), warnt deshalb vor Billigangeboten: "Das ist finanziell attraktiv, dennoch sollten Käufer genau hinschauen. In vielen Fällen können Software-Lizenzen nicht auf andere Nutzer übertragen werden."
BITKOM hat für Anwender deshalb einige Tipps zusammengestellt. Für Programme auf CD oder DVD gilt, dass der Hersteller eine Lizenzübertragung vertraglich erlaubt hat. Nur dann dürfen solche Programme zur Nutzung an andere User weiterverkauft werden. (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 2759/07). Dasselbe gilt im übrigen auch für Programme, die aus dem Internet gedownloadet werden können. Der Weiterverkauf ist nur dann gestattet, wenn der vorherige Nutzer das Programm auf seinem eigenen PC gelöscht hat. Volumen-Lizenzen erlauben die Nutzung eines Programms an mehreren Arbeitsplätzen. Wer hier eine Einzelplatz-Lizenz weitergeben möchte, muss vorher den Hersteller (z.B. Infoseite von
Microsoft) ebenfalls um seine Zustimmung bitten. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 11 W 15/09). Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf jeden Fall den Lizenzvertrag des Herstellers ganz genau lesen. Wer sich unsicher ist, fragt am besten direkt beim Software-Hersteller nach. Auch beim Gebrauchthändler (z.b.
2ndsoft.de) oder bei einem Rechtsanwalt kann man sich hierzu kundig tun. Solange der Software-Hersteller nicht bestätigt hat, dass genutzte Lizenzen weitergegeben werden dürfen, sollte man besser die Finger vom Kauf lassen, auch wenn der Preis noch so verlockend ist.