Ab dem 01.10.2009 gilt die neue Energiesparverordnung EnEV 2009. Die KFW Bankengruppe, die nach der EnEV arbeitet, stellt deshalb ab Oktober auch ihre Förderprogramme entsprechend um. Die EnEV bestimmt, welche energetischen Vorgaben in Deutschland gelten. Berücksichtigt sind hier sowohl aufwändige Sanierungen von Altbauten als auch Neubauten energiesparender Gebäude. Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW-Bankengruppe merkte hierzu an: „Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv. Wir haben die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche Rahmen erfordert.“
Grundsätzlich ändert sich zum 01.10.2009 nicht so viel, denn das Grundgerüst der Programme bleibt bestehen. Das sogenannte „KfW-Effizienzhaus“ gilt weiterhin als Standard für die Förderung bei Neubauten und Sanierungen. Die Förderstufen, die schon seit der EnEV 2007 gelten, werden weiterhin übernommen. Diese sind das KfW-Effizienzhaus 100, 70 sowie 55. Hinsichtlich der energetischen Anforderungen ändert sich kaum etwas, denn weiterhin gilt bei einem KfW-Effizienzhaus 70, dass maximal 70 Prozent des Bedarfs an Energie bei einem nach den Richtlinien der EnEV gebauten Hauses benötigt werden dürfen. Neu ist, dass es zusätzlich 3 neue Förderstufen gibt. Diese sind die Förderstufe KfW 85, 115 und 130. Hiermit gelten ab dem 01. Oktober 6 Förderstufen. Das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 nach der EnEV 2007 wird nach der EnEV 2009 zum Effizienzhaus 100. Die Förderung bleibt aber gleich. Das bedeutet, dass weiterhin ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent beziehungsweise ein alternativer Zuschuss von 17,5 Prozent gewährt wird.
Zukünftige KfW-Effizienzhausstandards
| Energieeffizient Sanieren | |
| | Energieeffizient Bauen |
| Förderstufe KfW-Effizienzhaus | KfW-130 | KfW-115 | KfW-100 | KfW-85 | KfW-70 | KfW-55 |
Jahresprimäten- ergiebedarf (QP) | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% | 55% |
Transmissions- wärmeverlust (HT) | 145% | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% |
Für ein KfW-Effizienzhaus gilt, dass der jährliche Primärenergiebedarf maximal bei 130 Prozent liegen darf, der Transmissionswärmeverlust sollte bei maximal 145 Prozent liegen. Der maximale Jahresprimärbedarf beträgt bei allen Stufen die jeweilige Stufe in Prozent. Der Transmissionswärmeverlust darf jeweils um 15 Prozent höher liegen, also bei einem KfW-Effizienzhaus 115 bei 130 Prozent, bei der Förderstufe 100 bei 115 Prozent, bei der Förderstufe 85 bei 100 Prozent, bei der Förderstufe 70 bei 85 Prozent und bei der Förderstufe 55 bei maximal 70 Prozent.
Bei den Förderstufen wird noch in Neubauten und Sanierungen unterteilt. So gelten ab dem 01.10.2009 für Sanierungen die Förderstufen 85, 100, 115 und 130. Bei Neubauten gelten die Förderstufen 55, 70 und 85. Zur Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden werden 2 Faktoren berücksichtigt. Zum einen der Jahresprimärbedarf, zum anderen der jeweilige Transmissionswärmeverlust. Das beste Energieniveau entfällt auf das KfW-Effizienzhaus 55. Es werden bei einer energetischen Sanierung nur 55 Prozent des maximalen Verbrauchs eines Neubaus in Deutschland beansprucht. Gegenüber dem Wert eines Neubaus beträgt der Transmissionswärmeverlust sogar 30 Prozent weniger. Bei den KfW-Energieeffizienzhäusern entspricht der Energieverbrauch genau der Förderstufe. Lediglich der Transmissionswärmeverlust ist unterschiedlich. So fällt der Transmissionswärmeverlust bei dem KfW-Haus 70 gegenüber einem Neubau 15 Prozent geringer aus, das KfW-Energieeffizienzhaus 85 entspricht hinsichtlich des Transmissionswärmeverlusts genau den Anforderungen der EnEV. Bei dem Energieeffizienzhaus 100 darf der Wert des Transmissionswärmeverlusts sogar 15 Prozent über den Vorgaben liegen. Bei einem Energieeffizienzhaus 115 darf der Energiebedarf die Vorgaben der EnEV 2009 für Neubauten um 15 Prozent überschreiten, der Transmissionswärmeverlust darf sogar 30 Prozent über den Vorgaben liegen. Für das Energieeffizienzhaus 130 gilt: Erlaubt sind 30 Prozent mehr Energiebedarf sowie 45 Prozent mehr Transmissionswärmeverlust.