Bewegliche Güter über das Internet zwangsversteigern

  1. 18.08.2009 07:48
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Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem in Zukunft auch das Versteigern von gepfändeten Sachen über das Internet durchführbar sein soll. Tritt das Gesetz tatsächlich in Kraft, können Interessenten bewegliche Sachen, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, im Internet kaufen. Das gilt auch für gepfändete Sachen aus Gerichtsurteilen sowie für Pfandsachen aus Steuerbescheiden und Zahlungstiteln.

Die Versteigerung vor Ort findet trotzdem weiter statt, nur bietet die Internetversteigerung eine weitere Option. Das Bundesjustizministerium erhofft sich durch die Internetversteigerungen bessere Bedingungen für Schuldner und Gläubiger, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass bei virtuellen Versteigerungen mit höheren Preisen zu rechnen ist.




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