Laut dem Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage, die im Auftrag der BHW Bausparkasse durchgeführt wurde, träumt jeder vierte Deutsche von einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus – knapp zwei Drittel würden zur Finanzierung eine Vermietung in Erwägung ziehen.
Somit möchte die Mehrheit der Interessenten an Ferienimmobilien einen Teil der Kosten durch eine zeitweise Vermietung finanzieren. Etwa die Hälfte der Befragten möchte die Ferienimmobilie als Kapitalanlage nutzen, für 69 Prozent soll diese als Altersruhesitz dienen. Nach Angaben von Isabell Gusinde von der Bausparkasse BHW erkennt das Finanzamt Ausgaben und Verluste einer Ferienimmobilie nur an, wenn bei der Anschaffung langfristig durch Vermietung eine Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Wer also für die Anschaffung des eigenen Urlaubsdomizils und die Anschaffungskosten und Finanzierungskosten, wie Strom, Heizung und Reparaturen steuerlich in Abzug bringen möchte, sollte die eigene Nutzung enorm einschränken.
Nützliche Steuer-Tipps:
Es muss eine klare Trennung von Zeiten der Selbstnutzung und Vermietung vorliegen und entsprechend dokumentiert sein. Vom Finanzamt werden auf dieser Basis die Beträge ermittelt, die anteilig absetzbar sind. Für den Besitzer ist es daher ratsam, wenn von vornherein der bestimmte Zeitraum für die Eigennutzung festgelegt wird – dies können zum Beispiel jeweils 4 Wochen im September und im Mai sein. In diesem Fall werden 44 Wochen des Jahres als Vermietzeit akzeptiert. Dabei ist es irrelevant, ob und wie lange die Ferienimmobilie dann tatsächlich vermietet wurde. Auf Empfehlung von Gusinde sollte für die Realisierung der steuerlichen Vergünstigungen in Bezug auf Ferienimmobilien weitsichtig geplant werden und ein Steuerexperte zur Beratung hinzugezogen werden.