Arbeitslosengeld auch für Arbeitnehmer, die selbst kündigen

  1. 24.08.2009 09:49
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ARAG-Experten zufolge steht einem Arbeitnehmer, der seinen Job kündigt, weil er von den Arbeitsbedingungen überfordert ist, direkt nach der Kündigung Arbeitslosengeld zu. Eine Sperrfrist von 12 Wochen greife hier nicht, weil die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt sei. Das LSG Hessen musste kürzlich einen solchen Fall behandeln. Ein Busfahrer hatte seine Stelle gekündigt und wurde von der Bundesagentur für Arbeit für die ersten 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt. Dagegen klagte der Busfahrer und bekam Recht. Der Busfahrer war an seinem Arbeitsplatz Bedingungen ausgesetzt, die ihn stark überforderten. So habe er mit mehreren Fahrtenschreiberscheiben arbeiten müssen, damit die Lenkzeitüberschreitungen nicht auffielen. Außerdem musste er ständig auf Abruf bereitstehen, denn sein Arbeitgeber rief ihn oft erst am Vorabend an, wenn am nächsten Tag Fahrten anstanden. Die Auszahlung des Lohns ließ auch ständig auf sich warten. Aufgrund dieser Bedingungen kündigte der Busfahrer.

Obwohl das LSG nicht nachprüfen konnte, ob der Einwand mit den Fahrtenschreiberscheiben denn tatsächlich so der Wahrheit entsprach, befand es, dass der Busfahrer eindeutig mit den Arbeitsbedingungen überfordert gewesen sei. Durch den immensen Stress konnte der Fahrer den Ansprüchen des Arbeitgebers nicht mehr gerecht werden.. Deshalb steht dem Fahrer nach der Kündigung sofort Arbeitslosengeld zu (LSG Hessen, Az.: L 9 AL 129/08).




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