Neben den emotionalen Belastungen in Folge einer Scheidung sind viele Expartner auch noch finanziellen Problemen ausgesetzt. Vor allem dann, wenn während der Ehe von beiden Partnern mit der Bank ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Wenn sich Ehepartner trennen, bedeutet das noch lange nicht, dass einer der Ehepartner aus der Haftung für den Kredit entlassen wird. Auch dann nicht, wenn die Ex-Eheleute das so untereinander abgesprochen haben. Wird der Ehepartner, der normalerweise für das Abtragen des Kredits zuständig ist, zahlungsunfähig, tritt die Bank automatisch an den anderen Expartner heran. Bei Bankkrediten gilt die Regelung, dass die Bank einen der Partner ausdrücklich aus der Haftung entlassen muss, ansonsten besteht weiterhin eine gemeinsame Haftung für bestehende Kredite. Gerichte erkennen untereinander gemachte Absprachen nicht an. Ausschlaggebend für die Haftung bei einem Kredit sei der Vertrag, der zwischen dem Kreditinstitut und den beiden Partnern seinerzeit abgeschlossen wurde. So urteilte unlängst das Landgericht Coburg (LG Coburg, Az.: 23 O 426/08).