Versorgungsausgleich wird neu geregelt

  1. 26.08.2009 09:00
  2. Geldanlagen
  3. Tarifeverzeichnis

Durch den Versorgungsausgleich werden nach einer Scheidung die Rentenansprüche beider Parteien geregelt. Dabei werden neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die private oder betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt. Die Aufteilung soll in Zukunft für jedes Versorgungssystem einzeln erfolgen. Durch die neue Regelung entstehen für den berechtigten Ehegatten bei den einzelnen Versorgungsträgern des verpflichteten Ehegatten gesonderte Ansprüche. Das bedeutet, wenn zum Beispiel der Ehemann 40 Entgeltpunkte beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger erworben hat, erhält die Ehefrau davon genau die Hälfte, also 20 Entgeltpunkte. Das wären nach heutigem Stand für jeden Ehepartner 20 x 26,56 Euro, also 531,20 Euro monatliche Rente. Hat der Ehemann zusätzlich bei einer betrieblichen Altervorsorge einen Kapitalwert von 50.000 Euro erworben, stehen der Ehefrau hiervon 25.000 Euro zu. Selbstverständlich bedeutet das auch, dass die beiden Anwartschaften des Ehemannes um diese Beträge reduziert werden.

Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen, mit denen die Teilung umgangen werden kann. Bei einer Einigung beider Parteien oder wenn festgelegte Wertgrenzen eingehalten werden, kann die Teilung durch eine sogenannte zweckgebundene Abfindung ersetzt werden. Diese Abfindung wird bei einem anderen Versorgungsträger angelegt. Wenn die Ehe vor dem Ablauf von drei Jahren geschieden wird, ist die Regelung des Versorgungsausgleichs hinfällig. Ausnahme: die Durchführung wird ausdrücklich von dem Ehegatten beantragt. Bei eher niedrigen Ausgleichswerten oder ähnlichen Ausgleichswerten durch gleichartige Anrechte kann das Familiengericht von einem Versorgungsausgleich absehen. Weiterhin steht es den Ehepartner frei, eigene Regelungen zu treffen, die auf die eigenen Bedürfnisse besser zugeschnitten sind.




02.02.Sparbücher: Noch bis Ende Februar Zinsen auf Sparguthaben abheben
25.01.Falsche Beratung durch Bank: Rechtsschutzversicherung muss zahlen
23.01.Gesetzliche Regelung der Honorarberatung im Finanzmarkt gefordert
23.01.Goldpreis steigt weiter
20.01.Finanztest: Mit Immobilienrente Rente aufbessern und im Eigenheim wohnen bleiben